Gemeindeversammlung
Alle Unterlagen zur Gemeindeversammlung finden Sie auf der Homepage der Stadt. Nebst dem Geschäftsbericht 2022 und den Jahresrechnungen 2022 der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde, stimmen wir an der Versammlung vom 13. Juni über den kommunalen Mehrwertausgleich ab.
Mehrwertausgleich? Betrifft auch Dich!
WORUM GEHT ES ÜBERHAUPT?
Durch Um- und Aufzonungen werden die Nutzungsmöglichkeiten einer bestehenden Bauzone verbessert. Der Wert des Grundstückes steigt dabei massgeblich, ohne dass die Eigentümer:innen dafür etwas geleistet haben – für sie entsteht also ein Mehrwert. Sie können ihre Grundstücke selbst gewinnbringend nutzen oder an Dritte veräussern. Vom Mehrwert dürfen die Eigentümer:innen den Grossteil behalten.
ICH BESITZE KEIN GRUNDSTÜCK. WIESO BETRIFFT ES MICH?
Durch um- und aufgezonte Gebiete entstehen Folgekosten (z.B. für Infrastruktur) für eine Stadt. Der kleinere Teil des oben genannten Mehrwertes soll der Allgemeinheit, also uns allen in Wallisellen wohnenden, zu Gute kommen, um die Folgekosten der besseren Nutzungsmöglichkeiten zumindest teilweise zu finanzieren. Die Stadt muss in solchen Gebieten zum Beispiel Grünanlagen, Fahrradwege, Erholungseinrichtungen, die Verbesserung der Zugänglichkeit von Haltestellen und die Erstellung und Ausstattung von sozialen Infrastrukturen finanzieren. Um die Kosten verursachergerecht zu verteilen ist der Mehrwertausgleich ein adäquates Mittel.
WIESO JETZT ABSTIMMEN?
Grundsätzlich müssen die Gemeinden den Mehrwertausgleich erst bis zum 1. März 2025 in der Bau- und Zonenordnung (BZO) verankern. ABER…
Die Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt bringt wichtige Planungssicherheit. Wenn Grundeigentümer, Investoren und auch die Stadt ein Gebiet planen ein Gebiet weiterzuentwickeln, wollen alle wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Der Festlegung des Mehrwertausgleichs stellt sicher, dass die Weiterentwicklung nicht ins Stocken gerät.
Ein weiterer triftiger Grund für die rasche Einführung sind städtebauliche Verträge. Solange der Mehrwertausgleich in der Bau- und Zonenordnung nicht festgesetzt ist, kann eine Gemeinde keine städtebaulichen Verträge mehr eingehen. Für Wallisellen sind städtebauliche Verträge wichtig. So wurden Aufwertungsmassnahmen im Richti- und Grindelwald sowie das Renaturierungsprojekt im Hörnligraben (mit)finanziert. Auch bei der Weiterentwicklung im Südosten von Wallisellen werden städtebauliche Verträge zentral sein.
WIE SOLL DAS IN WALLISELLEN AUSSEHEN?
Vom Geschenk, das die Grundeigentümer durch eine Auf- oder Umzonung erhalten, dürfen sie 60% behalten! Die restlichen 40% fliessen in den kommunalen Ausgleichsfonds und werden für städtische Massnahmen der Raumplanung verwendet.
Rechnungsbeispiel: Ein Grundstück hat vor einer Auf/Umzonung einen Wert von CHF 1.2mio, danach CHF 1.5mio. Vom Planungsmehrwert von CHF 300’000, dürfen die Eigentümer:innen CHF 100’000 CHF abziehen. Vom den restlichen Betrag, also von CHF 200’000 fliessen CHF 80’000 (40%) in den Ausgleichsfonds, während die Eigentümer:innen CHF 220’000 behalten dürfen. De fakto bleiben den Grundeigentümer:innen somit sogar über 70% des Mehrwertes!
Empfehlung Forum pro Wallisellen
Das Forum pro Wallisellen findet den Abgabesatz von 40% für Wallisellen angemessen.
Mit einem Mehrwertausgleich von 40 % kann durch Um-& Aufzonungen zusätzlich benötigte Infrastruktur verursachergerecht umgesetzt werden, ohne dass dafür die Gesamtheit der Steuerzahler:innen aufkommen muss.
Eine Verzögerung bei der Festsetzung des Mehrwertausgleiches verhindert eine gezielte, sinnvolle Entwicklung von Wallisellen. Deshalb ist es wichtig, dass wir am 13.6. an der Gemeindeversammlung den Mehrwertausgleich festlegen!