Abstimmungsempfehlung – Zustimmung zur Einheitsgemeinde
Am 7. März 2021 endet ein langer Prozess, der Wallisellen zur Einheitsgemeinde geführt hat.
Bereits in den 70er- und 90er Jahren gab es konkrete Vorstösse in diese Richtung, die jedoch allesamt scheiterten. Dass es nun geklappt hat, liegt daran, dass sich diesmal beide Ortsgemeinden auf Augenhöhe an einem Tisch gegenüber sassen und Lösungen fanden, die beide Seiten zufrieden stellen.
Was ändert sich?
Vor allem die Institutionellen Änderungen fallen ins Gewicht. Der Gemeinderat besteht künftig aus 6 plus 1 Mitgliedern, also 6 die auf der Gemeinderatsliste gewählt werden plus das Schulpräsidium, welches zusammen mit der neu fünfköpfigen (statt 7) Schulpflege gewählt wird. Anders als in anderen Gemeinden behält die Schulpflege operative finanzielle Kompetenzen. Nachdem in einer Variantenabstimmung die Einführung eines Gemeindeparlamentes keine Mehrheit fand, hat man sich dazu durchringen können, die Kontrollkompetenzen der RPK auszuweiten. Künftig wird eine RGPK von 7 (statt 5) Mitgliedern, möglicherweise ausgestattet mit einem Sekretariat, Behörden und Verwaltung kontrollieren und unterstützen. Schade ist nur, dass im vorliegenden Entwurf noch keine Lösung dafür gefunden wurde, inwieweit die Interessen der Wählerschaft bei Firmen wahrgenommen werden können, die sich im Besitz der Gemeinde befinden.
Dennoch ist die neue Gemeindeordnung ein grosser Fortschritt, den das Forum pro Wallisellen zur Zustimmung empfiehlt.